Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hyrox & CrossFit Gym Aorta · Jakobeit GbR · Stand: Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist die Jakobeit GbR, vertreten durch Lars Jakobeit und Kai Jakobeit, Alboinstraße 11, 12103 Berlin, E-Mail: membership@crossfitaorta.com, im Folgenden „Aorta“.
Diese AGB gelten für alle Mitgliedschaften, Probemonate, Karten und Pässe, die vor Ort oder online über Eversports abgeschlossen werden. Für Kids- und Teens-Kurse, Personal Training, Events und Vermietungen können zusätzliche Bedingungen gelten.
§ 2 Leistungen und Mitgliedschaften
Mitglieder können je nach Tarif an den Gruppenkursen teilnehmen, zum Beispiel CrossFit, Hyrox, Weightlifting und Skill Classes, und das Open Gym nutzen. Welche Kurse enthalten sind, steht beim jeweiligen Tarif auf crossfitaorta.com/preise und in Eversports.
- Unbegrenzt: Teilnahme an allen regulären Kursen im Rahmen von § 3.
- 10x im Monat: bis zu 10 Teilnahmen pro Kalendermonat. Nicht genutzte Teilnahmen verfallen am Monatsende um 24:00 Uhr.
- Probemonat, 10er-Karte, 7-Tage-Pass und Drop-in: wie beim jeweiligen Angebot beschrieben.
Kostenpflichtige Spezialkurse, Workshops, Personal Training, Ernährungscoaching und Wettkampf-Tickets sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Im Open Gym findet kein angeleitetes Training statt.
Kurszeiten, Kursinhalte und Coaches können sich ändern. An gesetzlichen Feiertagen und an bis zu 7 weiteren Tagen im Jahr kann Aorta den Betrieb einschränken oder schließen. Ein Anspruch auf Minderung des Beitrags entsteht dadurch nicht.
§ 3 Buchung und Stornierung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für jede Teilnahme, auch für das Open Gym, ist eine vorherige Buchung über Eversports nötig.
Pro Tag kann eine Aktivität gebucht werden. Das gilt für alle Tarife. Kurse und Open Gym zählen gleich.
Buchungen sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Stunden vor Beginn möglich. Später stornierte oder nicht wahrgenommene Termine zählen als genutzt und werden bei begrenzten Tarifen angerechnet.
§ 4 Vertragsschluss, Alter und Widerrufsrecht
Der Vertrag kommt vor Ort mit Unterschrift oder online mit Abschluss der Buchung in Eversports zustande.
An den regulären Kursen können Personen ab 14 Jahren teilnehmen. Für Minderjährige schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag ab. Jüngere Kinder trainieren in den Kids- und Teens-Kursen.
Wer als Verbraucher online abschließt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung, die bei der Buchung angezeigt wird. Wer verlangt, schon während der Widerrufsfrist zu trainieren, zahlt im Fall eines Widerrufs den Anteil für die bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 5 Probemonat und Übergang
Der Probemonat kostet 99 €. Er beginnt an dem Startdatum, das bei der Buchung gewählt wird, und läuft 4 Wochen. Er enthält alle regulären Kurse, das Open Gym und den Einsteigerkurs. Er ist nur für Neukunden und nur einmal pro Person buchbar. Er ist nicht übertragbar.
Wer nach dem Probemonat nicht weitermachen will, kündigt spätestens 5 Tage vor dessen Ende in Textform per E-Mail an membership@crossfitaorta.com.
Geht keine rechtzeitige Kündigung ein, geht der Probemonat nach seinem Ende automatisch in die Mitgliedschaft „10x im Monat“ mit 12 Monaten Mindestlaufzeit zu 110 € pro Monat über.
Wer stattdessen einen anderen Tarif oder eine andere Laufzeit möchte, sagt das bis 5 Tage vor Ende des Probemonats, vor Ort, per WhatsApp oder per E-Mail. Aorta bestätigt den Wechsel in Textform.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt je nach Tarif 3, 6 oder 12 Monate.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, läuft sie auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung erfolgt in Textform per E-Mail an membership@crossfitaorta.com, per Post an die Alboinstraße 11, 12103 Berlin, oder über die Kündigungsfunktion in Eversports. Mündliche Kündigungen sind nicht wirksam.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einem dauerhaften Umzug in eine andere Stadt kann gegen Vorlage der Ummeldebestätigung zum nächsten Monatsende gekündigt werden.
§ 7 Tarifwechsel
Ein Wechsel in einen höheren Tarif, zum Beispiel von „10x im Monat“ zu „Unbegrenzt“, ist jederzeit zum Ende des laufenden Vertragsmonats möglich. Mit dem Wechsel beginnt die Mindestlaufzeit des neuen Tarifs neu.
Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist zum Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform möglich.
§ 8 Ruhen der Mitgliedschaft
Kann ein Mitglied wegen Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder Wehrdienst länger als einen Monat nicht trainieren, ruht die Mitgliedschaft auf Antrag für diese Zeit, höchstens für 9 Monate. Nötig ist ein Nachweis, zum Beispiel ein ärztliches Attest.
Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Verhinderung in Textform zu stellen. Eine rückwirkende Anerkennung ist nicht möglich. Während der Ruhezeit ist kein Beitrag zu zahlen. Die Mindestlaufzeit verlängert sich um die Ruhezeit.
§ 9 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die angezeigten Monatspreise gelten bei 12 Monaten Laufzeit. Für 6 und 3 Monate gelten die jeweils angegebenen Preise.
Der Monatsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift im Voraus eingezogen. Das Mitglied sorgt für ausreichende Deckung des Kontos. Beiträge sind auch dann zu zahlen, wenn das Mitglied nicht trainiert.
Bei einer Rücklastschrift, die das Mitglied zu vertreten hat, berechnet Aorta eine Pauschale von 10 €. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsrückstand kann Aorta die Buchung von Kursen sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen kann Aorta außerordentlich kündigen und die Forderung an ein Inkassounternehmen abgeben.
Rabatt für Studierende und Azubis: Mit gültigem Nachweis, zum Beispiel einer Immatrikulationsbescheinigung oder einem Ausbildungsvertrag, gibt es 15 € Rabatt pro Monat. Der Nachweis ist jedes Semester bzw. Ausbildungsjahr neu einzureichen, spätestens 5 Tage vor dessen Beginn. Fehlt er, gilt ab dem Folgemonat der reguläre Beitrag.
Preisänderungen: Während der Mindestlaufzeit bleibt der Preis gleich. Danach kann Aorta den Beitrag anpassen, wenn sich die Kosten ändern, zum Beispiel für Miete, Energie oder Personal. Die Änderung wird mindestens 6 Wochen vorher in Textform angekündigt. Das Mitglied kann bis zum Inkrafttreten der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen.
§ 10 Übertragung
Eine Mitgliedschaft kann nach Rücksprache mit Aorta auf eine Person übertragen werden, die noch kein Mitglied war. Für die Übertragung fällt eine einmalige Gebühr von 50 € an. Probemonate, Rabatte und Aktionspreise sind nicht übertragbar.
§ 11 Gesundheit und Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied trainiert eigenverantwortlich und im Rahmen seiner gesundheitlichen Möglichkeiten. Es informiert die Coaches vor dem Training über Verletzungen, Erkrankungen, Schwangerschaft oder andere Einschränkungen und bricht das Training bei Beschwerden ab.
Die Anweisungen der Coaches sind zu beachten. Coaches können eine Person vom Training ausschließen, wenn sie sich oder andere gefährdet.
Das Mitglied teilt Änderungen von Name, Adresse, E-Mail und Bankverbindung unverzüglich mit. Kosten, die durch eine fehlende Mitteilung entstehen, trägt das Mitglied.
§ 12 Haftung von Aorta
Aorta haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Aorta nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für mitgebrachte Wertsachen, Geld und Kleidung übernimmt Aorta keine Haftung, außer der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Aorta. Bitte bring keine Wertsachen mit.
§ 13 Schäden durch Mitglieder
Geräte und Einrichtung sind sachgemäß und nach Anweisung zu benutzen. Defekte sind sofort einem Coach zu melden.
Das Mitglied haftet für Schäden an Geräten, Einrichtung und Räumen, die es schuldhaft verursacht. Bei mutwilliger Beschädigung, also Vandalismus, kann Aorta außerdem ein Hausverbot aussprechen, die Mitgliedschaft fristlos kündigen und Anzeige erstatten.
§ 14 Fotos, Videos und Videoüberwachung
Aorta fotografiert und filmt im Training und bei Events und nutzt die Aufnahmen für die eigene Website, Social Media und Werbung für das Gym. Grundlage ist das berechtigte Interesse von Aorta an der Darstellung des Gyms.
Jedes Mitglied kann dem jederzeit widersprechen, am einfachsten vor dem Kurs beim Coach oder per E-Mail an membership@crossfitaorta.com. Nach einem Widerspruch werden keine neuen Aufnahmen des Mitglieds veröffentlicht, und bestehende Veröffentlichungen werden, soweit möglich, entfernt.
Mitglieder dürfen andere Personen nur mit deren Zustimmung fotografieren oder filmen. In Umkleiden und Duschen sind Aufnahmen verboten.
Teile des Gyms werden zum Schutz von Personen und Eigentum videoüberwacht. Darauf weisen Schilder hin. Umkleiden, Duschen und Toiletten werden nicht überwacht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 15 Datenschutz
Aorta verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Vertrags. Buchung, Verwaltung und Zahlung laufen über Eversports als Dienstleister. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Anfragen zu Auskunft, Berichtigung oder Löschung gehen an membership@crossfitaorta.com.
§ 16 Hausordnung
Es gilt die im Gym ausgehängte Hausordnung. Spinde sind nach dem Training zu räumen. Fundsachen werden 4 Wochen aufbewahrt.
Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann Aorta ein Hausverbot aussprechen und die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen.
§ 17 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB teilt Aorta bestehenden Mitgliedern in Textform mit. Sie gelten für bestehende Verträge nur, wenn das Mitglied zustimmt.
§ 18 Schlussbestimmungen
Individuelle Absprachen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Es gilt deutsches Recht. Ist das Mitglied Kaufmann, ist Gerichtsstand Berlin.
Aorta ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.






